Infocenter-Steuerkanzlei-Rehling-Augsburg

 

Erstellen von Steuererklärungen

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Steuertipps für Rentner

  1. Antrag auf Günstigerprüfung stellen: Da Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, da sie Kapitalerträge bezogen haben. Das Finanzamt vermutet dann, daß zusammen mit anderen Einkünfte eine Steuernachzahlung anfällt. In der Erklärung kann dann geprüft werden, ob die Abgeltungssteuer mit 25% oder die tatsächliche Versteuerung nach dem persönlichen Steuersatz günstiger ist.
  2. Krankheitskosten auflisten: Alle Zuzahlungen, Medikamente, Brillen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel aber auch die Fahrtkosten zu Ärzten, Kuren, etc. können in der Steuer angegeben werden. Es wird zwar eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, diese fällt aber meist nicht so hoch aus. Der übersteigende Betrag kann somit in der Steuer angesetzt werden und mindert die Einkünfte.
  3. Behinderung festellen lassen: Wenn Sie dauerhafte gesundheitliche Probleme haben, beispielsweise chronische Leiden oder eine Behinderung, können Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen. Dieser kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Der Freibetrag mindert dann Ihr Einkommen in der Steuer.
  4. Sonstiges: Die Kosten für den Hausnotruf, für eine Haushaltshilfe, Handwerker oder Reinigungskraft können ebenfalls in der Steuer angegeben werden.