Infocenter-Steuerkanzlei-Rehling-Augsburg

 

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Grössenklassenmerkmale nach HGB

§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen,
die grundsätzlich noch an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:

Tab. 1: Größenklassen gem. § 267 HGB alte Fassung

klein mittelgroß groß
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeitnehmer
bis 4.840 T€
bis 9.680 T€
bis 50
bis 19.250 T€
bis 38.500 T€
bis 250
ab 19.250 T€
ab 38.500 T€
bis 250

 

Tab. 2: Größenklassen gem. § 267 HGB neue Fassung

klein mittelgroß groß
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeitnehmer
bis 6.000 T€
bis 12.000 T€
bis 50
bis 20.000 T€
bis 40.000 T€
bis 250
ab 20.000 T€
ab 40.000 T€
ab 250

Buchführungsgrenzen ab 2016

Jahr 2015 Jahr 2016
Gewinn
Umsatz
mehr als 50.000 Euro
mehr als 500.000 Euro
mehr als 60.000 Euro
mehr als 600.000 Euro